Sperrzeiten

  • 14.–19. März 2027: See für alle Fischer gesperrt.
  • 20. März 2027: Speedfischen von 9:00–13:00 Uhr nur mit Anmeldung. Ab 15:00 Uhr regulär geöffnet.
  • Bei Vereinsfischen und geschlossenen Gesellschaften ist der See gesperrt. Bekanntgabe mindestens 3 Tage vorher per Aushang und auf www.mongo-teich.at.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Unter 14 Jahren nur unter Aufsicht. Die Aufsichtsperson trägt die Verantwortung.
  • Folgende Dokumente sind beim Angeln mitzuführen:
    • Fischerkarte mit Lichtbild
    • gültige OÖ Jahresfischerkarte (JFK) inkl. Einzahlungsnachweis oder gültige Gastfischerkarte mit amtlichem Lichtbildausweis
    • gültige Mongo-Teich-Lizenz: Tages-, 24-Stunden- oder Jahreskarte

Fischschutz & Waidgerechtigkeit

  • Gefangene Fische, die mitgenommen werden, sind sofort zu töten und in die Fangliste einzutragen.
  • Keine Fischentnahme und kein gezieltes Angeln während der Schonzeit. Unbeabsichtigt gefangene Forellen möglichst im Wasser und ohne Kescher schonend zurücksetzen; bei tief geschlucktem Haken das Vorfach nahe am Maul abschneiden.
  • Fotos großer Fische nur kniend über einer dick gepolsterten Abhakmatte oder Cradle.

Erlaubte Fischerei

  • Spinnfischen auf Forellen: Köderlänge maximal 6 cm.
  • Raubfischangeln ab 1. Mai: Ganze tote Köderfische ab 15 cm dürfen mit Einzelhaken ausgelegt werden.
  • Schonzeiten und Brittelmaße gemäß OÖ Fischereiverordnung sowie Mongo-Teich-Schonzeiten laut Aushang!

Pflichtausrüstung

  • Abhakmatte (mind. 100 cm) mit Randeinfassung und Unterfangkescher (mind. 80 cm Seitenlänge), da jederzeit mit dem Fang großer Fische gerechnet werden muss.
  • Zange zum Hakenlösen, First-Aid-Spray und Eimer mit Wasser zum Befeuchten der Abhakmatte und der Hände.
  • Beim Karpfen- und Feederfischen: Cradle und Wiegeschlinge. Pro Gruppe genügt ein Set.

Verbote

  • Angeln mit mehr als 2 Ruten, außer es wird eine zusätzliche Karte für 2 weitere Ruten gelöst.
  • Baden, Futterboote, Bootfahrten (Ausnahme: Auslegen einer Wallermontage/Boje – kein Angeln/Anfüttern vom Boot).
  • Jänner bis April: Angeln mit Köderfisch aufgrund der Raubfisch-Schonzeit verboten.
  • Auslegen von Fischfetzen. Erlaubt sind nur ganze tote Köderfische ab 15 cm.
  • Drillinge, ausgenommen beim Spinnfischen auf Raubfische.
  • Setzkescher und Karpfensack, ausgenommen bei mehrtägigem Ansitz nach Absprache mit dem Kontrollorgan.
  • Fische am Gelände ausnehmen oder schuppen.
  • Offenes Feuer. Gasgrill/Griller sowie Feuerschale mit mindestens 20 cm Bodenabstand sind erlaubt.
  • Zurücklassen von Müll.
  • Partys! Nur eine Begleitperson pro Fischer erlaubt.

Anfütter-Regeln

  • Juli, August, Dezember, Jänner und Februar: Zum Schutz von Wasserqualität und Fischbestand ist das Anfüttern verboten.
    • Erlaubt sind nur PVA, Futterkorb, Futterblei, Futterspirale und Boilierohr.
    • Als Anfüttern gilt das Einbringen größerer Futtermengen, z. B. Boilies, Mais oder Tigernüsse. Kleine Mengen mit den erlaubten Hilfsmitteln sind zulässig.

Kontrolle & Sicherheit

  • Das gesamte Gelände wird videoüberwacht.
  • Den Anordnungen des Bewirtschafters und der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten.
  • Ruten müssen auf Verlangen zur Kontrolle eingeholt werden.
  • Fischdiebstahl wird ausnahmslos angezeigt.
  • Bei Verstößen droht der sofortige Entzug der Fischereiberechtigung und der Verweis vom Gelände.

Rechtliches

  • Keine Rückerstattung von Kartenpreisen oder Gebühren.
  • Änderungen vorbehalten. Aktuelle Bestimmungen auf unserer Homepage.

Pellets & Partikel – kurz erklärt

Pellets:
Forellen-, Karpfen-, Stör-, Halibutpellets etc.
Partikel:
Mischung aus natürlichen Sämereien, Hülsenfrüchten und Getreide wie Mais, Hanf, Gerste, Weizen, Tigernüsse etc. Anleitungen und nützliche Tipps zum Kochen der Partikel findest du im Internet.

Schonzeiten, Brittelmaße und Fanglimit: Schonzeiten & Fanglimit