Bestimmungen & Teichordnung
gültig ab 1. August 2026
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Sperrzeiten
- 14.–19. März 2027: See für alle Fischer gesperrt.
- 20. März 2027: Speedfischen von 9:00–13:00 Uhr nur mit Anmeldung. Ab 15:00 Uhr regulär geöffnet.
- Bei Vereinsfischen und geschlossenen Gesellschaften ist der See gesperrt. Bekanntgabe mindestens 3 Tage vorher per Aushang und auf www.mongo-teich.at.
Allgemeine Voraussetzungen
- Unter 14 Jahren nur unter Aufsicht. Die Aufsichtsperson trägt die Verantwortung.
- Folgende Dokumente sind beim Angeln mitzuführen:
- Fischerkarte mit Lichtbild
- gültige OÖ Jahresfischerkarte (JFK) inkl. Einzahlungsnachweis oder gültige Gastfischerkarte mit amtlichem Lichtbildausweis
- gültige Mongo-Teich-Lizenz: Tages-, 24-Stunden- oder Jahreskarte
Fischschutz & Waidgerechtigkeit
- Gefangene Fische, die mitgenommen werden, sind sofort zu töten und in die Fangliste einzutragen.
- Keine Fischentnahme und kein gezieltes Angeln während der Schonzeit. Unbeabsichtigt gefangene Forellen möglichst im Wasser und ohne Kescher schonend zurücksetzen; bei tief geschlucktem Haken das Vorfach nahe am Maul abschneiden.
- Fotos großer Fische nur kniend über einer dick gepolsterten Abhakmatte oder Cradle.
Erlaubte Fischerei
- Spinnfischen auf Forellen: Köderlänge maximal 6 cm.
- Raubfischangeln ab 1. Mai: Ganze tote Köderfische ab 15 cm dürfen mit Einzelhaken ausgelegt werden.
- Schonzeiten und Brittelmaße gemäß OÖ Fischereiverordnung sowie Mongo-Teich-Schonzeiten laut Aushang!
Pflichtausrüstung
- Abhakmatte (mind. 100 cm) mit Randeinfassung und Unterfangkescher (mind. 80 cm Seitenlänge), da jederzeit mit dem Fang großer Fische gerechnet werden muss.
- Zange zum Hakenlösen, First-Aid-Spray und Eimer mit Wasser zum Befeuchten der Abhakmatte und der Hände.
- Beim Karpfen- und Feederfischen: Cradle und Wiegeschlinge. Pro Gruppe genügt ein Set.
Verbote
- Angeln mit mehr als 2 Ruten, außer es wird eine zusätzliche Karte für 2 weitere Ruten gelöst.
- Baden, Futterboote, Bootfahrten (Ausnahme: Auslegen einer Wallermontage/Boje – kein Angeln/Anfüttern vom Boot).
- Jänner bis April: Angeln mit Köderfisch aufgrund der Raubfisch-Schonzeit verboten.
- Auslegen von Fischfetzen. Erlaubt sind nur ganze tote Köderfische ab 15 cm.
- Drillinge, ausgenommen beim Spinnfischen auf Raubfische.
- Setzkescher und Karpfensack, ausgenommen bei mehrtägigem Ansitz nach Absprache mit dem Kontrollorgan.
- Fische am Gelände ausnehmen oder schuppen.
- Offenes Feuer. Gasgrill/Griller sowie Feuerschale mit mindestens 20 cm Bodenabstand sind erlaubt.
- Zurücklassen von Müll.
- Partys! Nur eine Begleitperson pro Fischer erlaubt.
Anfütter-Regeln
- Juli, August, Dezember, Jänner und Februar: Zum Schutz von Wasserqualität und Fischbestand ist das Anfüttern verboten.
- Erlaubt sind nur PVA, Futterkorb, Futterblei, Futterspirale und Boilierohr.
- Als Anfüttern gilt das Einbringen größerer Futtermengen, z. B. Boilies, Mais oder Tigernüsse. Kleine Mengen mit den erlaubten Hilfsmitteln sind zulässig.
Kontrolle & Sicherheit
- Das gesamte Gelände wird videoüberwacht.
- Den Anordnungen des Bewirtschafters und der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten.
- Ruten müssen auf Verlangen zur Kontrolle eingeholt werden.
- Fischdiebstahl wird ausnahmslos angezeigt.
- Bei Verstößen droht der sofortige Entzug der Fischereiberechtigung und der Verweis vom Gelände.
Rechtliches
- Keine Rückerstattung von Kartenpreisen oder Gebühren.
- Änderungen vorbehalten. Aktuelle Bestimmungen auf unserer Homepage.
Pellets & Partikel – kurz erklärt
- Pellets:
- Forellen-, Karpfen-, Stör-, Halibutpellets etc.
- Partikel:
- Mischung aus natürlichen Sämereien, Hülsenfrüchten und Getreide wie Mais, Hanf, Gerste, Weizen, Tigernüsse etc. Anleitungen und nützliche Tipps zum Kochen der Partikel findest du im Internet.
Schonzeiten, Brittelmaße und Fanglimit: Schonzeiten & Fanglimit